Nützliche Links:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union
- Länderliste zur Prüfung des Vorhandenseins eines Angemessenheitsbeschluss für ein Drittland (relevant bei Datenübertragung an ein Drittland)
- Bundesdatenschutzgesetz
Konkrete Maßnahmen:
- Einbezug Datenschutzbeauftragter (ggf. vorher Bestellung externer Datenschutzbeauftragter)
- Einholung der Zustimmung
- Anonymisierung
- Pseudonymisierung mit Schutz der Zuordnung (getrennt aufbewahren)
- ggf. Abbruch des Vorhabens
- Vermeidung Erfassung personenbezogener Daten
- Dokumentation des Vorgehens
- Positionierung Kamera
- Hinweisschilder für Mitarbeiter
- Datenablage innerh. /außerh. der EU (DSGVO, Angemessenheitsbeschluss)
- Empfehlung der Etablierung eines Vier-Augen-Prinzips
- Einhaltung der DSGVO entlang des kompletten Prozesses